Kommunen verfügen durch die Bauleitplanung und Stellplatzsatzungen über die Instrumente, Stadt und Verkehr umweltverträglich umzugestalten – die Wohnungswirtschaft hat insbesondere beim Bau sowie der Einsparung von Kfz-Stellplätzen Gestaltungsmöglichkeiten. Privatwirtschaftliche Planungen für Stellplatzreduzierungen treffen dabei auf die Herausforderung der jeweiligen Landesbaurechte in den Bundesländern und – wo landesbaurechtlich möglich – auch auf die kommunale Gestaltungshoheit. Nichtdestotrotz lassen sich allgemeingültige Handlungsempfehlungen formulieren, um Stellplatzreduzierungen erfolgreich in der Praxis umzusetzen.
Für die Reduzierung von Stellplätzen im Wohnungsbau ist die Vorlage eines fundierten Mobilitätskonzepts erforderlich, das die Kompensation der fehlenden Stellplätze durch alternative Mobilitätsangebote sicherstellt. Das von der Landeshauptstadt München entwickelte Formular „Mobilitätskonzept: kompakt – konkret – verbindlich" stellt die erforderlichen Kriterien nachvollziehbar dar und benennt die Voraussetzungen für eine Reduzierung des Stellplatzrichtwerts. Das Mobilitätskonzept wird als Teil des Stellplatznachweises zum Bestandteil der Baugenehmigung.
Die Stadt Freiburg hat bereits seit 2016 Erfahrungen mit der Option von Stellplatzreduktion im Rahmen einer Stellplatzsatzung gemacht – die nun zur Überarbeitung der aktuellen Satzung führen. Neben Überlegungen zur aktuellen Satzung werden die Mobilitätskonzepte der stellplatzreduzierten Quartiere Kleineschholz und Dietenbach vorgestellt.
Hinweis: Der Beratungsworkshop richtet sich in erster Linie an kommunale Vertreter*innen.
Wann | 14.09.2022, 15:00 - 17:00 Uhr |
Wo | Zoom (online) |